Deponie Weibern: Was die UVP-Pflicht jetzt tatsächlich bedeutet

Für das geplante Deponieprojekt zwischen Weibern und Aistersheim steht seit heute fest: Das Gesamtvorhaben muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Damit beginnt ein umfassenderes Prüfverfahren – über eine Genehmigung oder Ablehnung des Projekts ist noch nicht entschieden.

Die zuständige Behörde hat am 7. Oktober festgestellt, dass für das von der Swietelsky AG geplante Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Ausschlaggebend ist dabei die geplante Abfallbehandlungsanlage als Bestandteil des Gesamtprojekts.


Warum greift die UVP-Pflicht?

Laut den vorgelegten Projektunterlagen sollen in dieser Anlage mehr als 35.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr behandelt werden.

Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes sieht für bestimmte Anlagen zur Behandlung nicht gefährlicher Abfälle ab einer Kapazität von 35.000 Tonnen pro Jahr beziehungsweise 100 Tonnen pro Tag eine UVP-Pflicht vor. Der Verwaltungsgerichtshof hat diese geltende Bestimmung erst im Juni 2026 in einer Entscheidung wiedergegeben.


Was wird nun geprüft?

Im UVP-Verfahren werden die Auswirkungen des Vorhabens umfassender betrachtet. Nach den heute veröffentlichten Informationen gehören dazu insbesondere Verkehr, Lärm, Luft, Boden, Wasser und Natur.

Die Feststellung einer UVP-Pflicht darf allerdings nicht mit dem Ergebnis dieses Verfahrens verwechselt werden.

Sie bedeutet nicht, dass das Projekt genehmigt wurde. Sie bedeutet aber ebenso wenig, dass es bereits abgelehnt wurde.


Kundgebung vor dem Landhaus

Zwei unterschiedliche Fragen

In der politischen Diskussion laufen derzeit zwei Themen parallel, die voneinander getrennt werden müssen.

Am 1. Oktober unterstützten alle sechs Fraktionen des Oö. Landtags einen Antrag, wonach der Bund für neue Baurestmassendeponien künftig auch eine verpflichtende Bedarfsprüfung vorsehen und Gemeinden stärker einbinden soll. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement der besorgten Bürger aus der Region rund um Weibern zu verdanken. Sie haben am 01. Oktober vor dem Landhaus von ihrem demokratischen Recht auf Demonstration Gebrauch gemacht. Im Anschluss waren sie im Plenarsaal anwesend und haben die politische Debatte verfolgt.

Auch die MFG hat diesen Antrag mitgetragen. Joachim Aigner erklärte dazu, dass neue Deponien aus seiner Sicht nicht ohne Prüfung des tatsächlichen Bedarfs genehmigt werden sollten und die betroffenen Gemeinden stärker mitreden können müssten. Zur Gesamtsituation hat er sich vor Ort ein Bild gemacht und im Vorfeld der Landtagssitzung mit Vertretern der Bürgerinitiative und mit direkt betroffenen Menschen gesprochen.

Die politische Forderung ist aber nicht die Grundlage der heutigen UVP-Entscheidung.

Die UVP-Pflicht ergibt sich nach dem derzeit veröffentlichten Sachstand aus der vorgesehenen Kapazität der Abfallbehandlungsanlage. Eine allgemeine Bedarfsprüfung für neue Baurestmassendeponien müsste hingegen erst durch eine Änderung des Bundesrechts geschaffen werden.

Joachim Aigner im Gespräch mit einer Demo-Teilnehmerin


Was jetzt offen bleibt

Für die weitere sachliche Beurteilung sind vor allem der vollständige Feststellungsbescheid und der neue Verfahrenszeitplan wichtig.

Ebenso offen ist, ob und wie der Projektwerber auf die Entscheidung reagiert. Zum heutigen Recherchezeitpunkt lag noch keine öffentlich auffindbare Stellungnahme der Swietelsky AG vor.

Damit ist heute eine wichtige Verfahrensfrage geklärt. Ob das Projekt am Ende genehmigungsfähig ist, entscheidet sich jedoch erst im weiteren Verfahren.




Quellen: ORF Oberösterreich, 7. Oktober 2026; RIS/VwGH zur geltenden Bestimmung des UVP-G; MFG OÖ, 1. Oktober 2026.




Macht braucht Kontrolle – nicht irgendwann, sondern von Anfang an.




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