Im Unterausschuss Wahlen habe ich zwei Anträge beraten, die wir als MFG bereits 2022 eingebracht haben. Dabei geht es um zusätzliche Möglichkeiten, den Wahlantritt einer Partei oder einer neuen politischen Bewegung zu unterstützen: bei einer anderen Gemeinde oder elektronisch. In der Beratung signalisierten die anderen Fraktionen keine Zustimmung. Die abschließende Behandlung im zuständigen Ausschuss und im Landtag steht noch aus.
Was wir beantragt haben
Mit unseren beiden Anträgen zur oberösterreichischen Landtagswahlordnung und zur Kommunalwahlordnung haben wir vorgeschlagen, die Abgabe von Unterstützungserklärungen zu verändern. Diese sollen nicht mehr ausschließlich über die zuständige Wohnsitzgemeinde abgewickelt werden müssen, sondern bei jeder beliebigen Gemeinde und alternativ über das Internet möglich sein.
Der elektronische Weg ist dabei als zusätzliche Möglichkeit und nicht als Verpflichtung gedacht. Die persönliche Abgabe soll weiterhin bestehen bleiben.
Wichtig ist die Unterscheidung: Es geht um die Unterstützung eines Wahlvorschlags, damit eine wahlwerbende Partei zur Wahl antreten kann. Es geht nicht um eine elektronische Stimmabgabe bei der eigentlichen Wahl. Unterstützungserklärungen sind Teil des Verfahrens zur Einreichung eines Wahlvorschlags.
Wie die Unterstützung derzeit funktioniert
Für die oberösterreichische Landtagswahl verlangt die Landtagswahlordnung, dass ein Kreiswahlvorschlag entweder von mindestens drei Landtagsabgeordneten unterschrieben oder von mindestens 80 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlkreises unterstützt wird.
Beim üblichen Weg über das Gemeindeamt erscheint der Unterstützer persönlich bei der für seine Wählerevidenz zuständigen Gemeinde, weist seine Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis nach und unterschreibt vor der Behörde. Die Gemeinde bestätigt die Wahlberechtigung. Den Wahlvorschlag reicht anschließend die wahlwerbende Partei beim Landeswahlleiter ein.
Warum wir zusätzliche Möglichkeiten vorgeschlagen haben
Ausgangspunkt unserer Anträge waren Erfahrungen beim Sammeln von Unterstützungserklärungen im Jahr 2021. Wir haben Rückmeldungen von Menschen erhalten, die tagsüber arbeiten, in eine andere Gemeinde pendeln und während der Amtszeiten nicht ohne Weiteres zu ihrem Gemeindeamt kommen können.
Ein Beispiel verdeutlicht die Frage: Wer früh zur Arbeit fährt und erst nach Ende der Amtsstunden zurückkehrt, muss für die persönliche Abgabe einen gesonderten Termin organisieren. Je nach Arbeitsbedingungen kann dafür Urlaub oder Zeitausgleich erforderlich sein.
Unsere Vorschläge setzen an diesem organisatorischen Aufwand an: Die Abgabe bei einer anderen Gemeinde könnte etwa einen Amtsweg am Arbeitsort ermöglichen. Eine elektronische Abgabe würde einen zusätzlichen Weg ohne persönliche Anwesenheit eröffnen. Die Prüfung von Identität und Wahlberechtigung wäre auch bei einem geänderten Verfahren sicherzustellen.
Welche Positionen in der Beratung vertreten wurden
In der Beratung im Unterausschuss habe ich erlebt, dass die anderen Fraktionen das bestehende Verfahren als ausreichend leicht zugänglich beurteilen. Nach meinem Verständnis ihrer Wortmeldungen hielten sie auch den damit verbundenen persönlichen Aufwand für zumutbar. Dabei wurde sinngemäß angesprochen, dass jemand, der eine neue Bewegung unterstützen möchte, dafür auch Zeit aufbringen und sich persönlich zu dieser Unterstützung erklären könne. Quasi: einen Urlaubstag für fünf Minuten auf dem Gemeindeamt wird man schon opfern können.
Damit stehen unterschiedliche Einschätzungen des bestehenden Verfahrens im Raum: Während die anderen Fraktionen nach meinem Eindruck keinen entsprechenden Änderungsbedarf sehen, haben wir mit unseren Anträgen zusätzliche Abgabemöglichkeiten vorgeschlagen.
Welche Rückmeldungen wir 2021 erhalten haben
Ich erinnere mich auch an Gespräche aus dem Jahr 2021. Einzelne Menschen äußerten uns gegenüber Bedenken, ihre Unterstützung für unseren Wahlantritt am örtlichen Gemeindeamt bekannt zu machen. Sie befürchteten mögliche Auswirkungen auf spätere Anliegen an die Gemeinde oder den Bürgermeister.
Sinngemäß hat es nicht nur einmal geheißen: “Weißt eh, wenn ich dann mal was vom Bürgermeister oder der Gemeinde brauch’ wegen meiner Gartenhütte, dann hab ich da vielleicht a Problem …”
Bei Volksbegehren bestehen bereits andere Möglichkeiten
Ein Vergleichspunkt, den wir in dieser Diskussion angesprochen haben, sind bundesweite Volksbegehren. Dort können Unterstützungserklärungen seit 2018 unabhängig vom Hauptwohnsitz bei einer beliebigen Gemeinde oder online abgegeben werden. Für die elektronische Unterstützung ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich, beispielsweise mittels ID Austria. Das wäre doch auch leicht für die Abgabe einer Unterstützungserklärung umzusetzen. In Österreich kann man elektronisch Firmen anmelden und abmelden, seine Steuersachen erledigen, den Wohnsitz ändern, Urkunden für Neugeborene beantragen, etc.
Manche Berufsgruppen sind sogar gezwungen, berufliche Erledigungen online zu gestalten. Man denke z.B. an die Lehrer.
Wie es weitergeht
In der Beratung haben die anderen Fraktionen eine ablehnende Haltung zu unseren Anträgen erkennen lassen. Das ist zwar von einem abschließenden Beschluss im zuständigen Ausschuss oder im Landtag zu unterscheiden. Aber es ist eine vorweggenommene Entscheidung und das klare Signal: wir wollen unsere Macht einzementieren und es neuen Bewegungen und Parteien nicht leichter machen, zur Wahl anzutreten.
Wir werden die vorgeschlagenen Änderungen natürlich weiterhin parlamentarisch verfolgen. Ich werde über die weitere Behandlung und die tatsächlichen Beschlüsse berichten.
Im Mittelpunkt unserer Anträge bleibt die konkrete Verfahrensfrage: Auf welchen Wegen sollen Wahlberechtigte den Wahlantritt einer Partei unterstützen können – bei der zuständigen Gemeinde, zusätzlich bei anderen Gemeinden oder auch elektronisch?
Macht braucht Kontrolle – nicht irgendwann, sondern von Anfang an.
Weiter wie bisher?
Sicha ned!
Freiheit wird aus Mut gemacht!