ORF-Haushaltsabgabe: Tausende Beschwerden – und plötzlich denkt die ÖVP um
Seit 1. Jänner 2024 gibt es in Österreich den ORF-Beitrag. Die frühere GIS-Gebühr wurde durch eine Haushaltsabgabe ersetzt, die grundsätzlich unabhängig davon anfällt, ob in einem Haushalt tatsächlich ein klassisches Rundfunkgerät verwendet wird. Es handelt sich also quasi um eine Besteuerung des Tatbestandes Hauptwohnsitz!
Von Beginn an gab es dagegen erheblichen Widerstand.
Viele Menschen haben sich dabei nicht darauf beschränkt, ihrem Ärger Luft zu machen, sondern die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten genutzt: Sie haben nach einer Zahlungsaufforderung einen Bescheid verlangt und anschließend gegen diesen Bescheid Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Die Dimension dieses Widerstands lässt sich inzwischen auch in Zahlen ablesen.
7.640 Verfahren in nur einem Jahr
Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlichte Ende Juli seinen Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2025. Insgesamt wurden rund 30.550 neue Verfahren anhängig. Besonders auffällig war dabei der Bereich Wirtschaft: Von rund 8.280 neuen Verfahren entfielen rund 7.640 auf den Rechtsbereich Rundfunkgebühren.
Damit war der ORF-Beitrag einer der größten einzelnen Verfahrensbereiche des gesamten Bundesverwaltungsgerichts.
Zum Vergleich: Im Geschäftsjahr 2024 verzeichnete das Gericht erst rund 940 Neueingänge zum ORF-Beitrag. Innerhalb eines Jahres hat sich die Zahl der neu eingegangenen Verfahren damit vervielfacht.
Auch die Kronen Zeitung berichtete darüber und zitierte BVwG-Präsident Christian Filzwieser mit den Worten, es seien „auf einen Schlag“ Tausende neue Verfahren hinzugekommen. Nach Fremdenwesen und Asyl waren Beschwerden rund um den ORF-Beitrag damit einer der größten Belastungsbereiche des Gerichts.
Das zeigt jedenfalls eines sehr deutlich: Die Ablehnung der Haushaltsabgabe ist nicht nur eine Diskussion in sozialen Medien. Tausende Menschen haben tatsächlich den Rechtsweg beschritten.
Die Höchstgerichte haben inzwischen entschieden
Zur vollständigen Betrachtung gehört allerdings auch die bisherige Rechtsprechung.
Der Verfassungsgerichtshof erklärte den ORF-Beitrag 2025 in der geprüften Ausgestaltung für verfassungskonform. Wegen der großen Zahl der erwarteten Beschwerden hatte der VfGH zuvor sogar den besonderen Mechanismus für sogenannte „Massenverfahren“ ausgelöst.
Am 22. September 2026 veröffentlichte auch der Verwaltungsgerichtshof eine weitere Entscheidung. Er verwarf unter anderem den Einwand, die Umstellung von der geräteabhängigen Finanzierung auf den ORF-Beitrag stelle unionsrechtlich eine neue, genehmigungspflichtige Beihilfe dar.
Die juristische Auseinandersetzung und die politische Diskussion sind allerdings zwei unterschiedliche Dinge.
Und plötzlich stellt die ÖVP ihr eigenes Modell zur Diskussion
Politisch ist die Entwicklung bemerkenswert.
Die Haushaltsabgabe wurde unter der damaligen Bundesregierung von ÖVP und Grünen eingeführt. Noch im Juni 2026 bezeichnete die zuständige Staatssekretärin die Haushaltsabgabe im parlamentarischen Verfassungsausschuss als eine „sehr gute Lösung“.
Nur wenige Monate später hat sich die Diskussion deutlich verändert.
In einem ÖVP-Positionspapier zum ORF-Zukunftsforum wurde im September 2026 eine Finanzierung des ORF aus dem Bundesbudget ausdrücklich als Möglichkeit genannt. Alternativ stellt die ÖVP eine Anpassung der Haushaltsabgabe bei gleichzeitig enger gefasstem öffentlich-rechtlichem Auftrag zur Diskussion.
ÖVP-Generalsekretär und Mediensprecher Markus Gstöttner verwies in diesem Zusammenhang auch auf den Ärger in Teilen der Bevölkerung über die derzeitige Finanzierung.
Ob die tausenden Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht unmittelbar für diesen Kurswechsel verantwortlich sind, lässt sich nicht belegen.
Fest steht aber: 2025 gingen rund 7.640 Verfahren im Bereich Rundfunkgebühren beim Bundesverwaltungsgericht ein – und 2026 stellt die ÖVP das von ihr selbst mit eingeführte Finanzierungsmodell wieder grundsätzlich zur Diskussion.
Bescheid verlangen und Beschwerde erheben
Wer gegen eine Vorschreibung rechtlich vorgehen möchte, kann die dafür vorgesehenen Rechtsmittel nutzen.
Gegen Bescheide der ORF-Beitrags Service GmbH ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht vorgesehen. Dabei sind die jeweiligen Fristen, Verfahrensvoraussetzungen und mögliche Kosten zu beachten.
Die MFG stellt dazu Musterschreiben für die Bescheidanforderung und für Beschwerden zur Verfügung. Zu finden auf der Webseite unter www.mfg-oe.at.
Die politische und rechtliche Entwicklung zeigt jedenfalls, welche Größenordnung die Auseinandersetzung inzwischen erreicht hat: von rund 940 ORF-Beitragsverfahren im Jahr 2024 auf rund 7.640 Verfahren im Jahr 2025.
Die entscheidende Frage bleibt: Welchen ORF wollen wir?
Unabhängig vom konkreten Finanzierungsmodell bleibt damit eine viel grundsätzlichere Diskussion:
Welche Aufgaben soll ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk heute erfüllen?
Wie groß muss ein öffentlich-rechtliches Angebot sein?
Soll die Finanzierung weiterhin unmittelbar über jeden Haushalt erfolgen? Soll sie aus dem allgemeinen Budget kommen? Oder braucht es ein völlig anderes Modell?
Genau diese Fragen gehören offen diskutiert.
Denn bei der ORF-Reform geht es um mehr als die Frage, ob monatlich 15,30 Euro über eine Haushaltsabgabe oder auf einem anderen Weg eingehoben werden. Es geht um Auftrag, Umfang, Finanzierung und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
Und darüber sollten letztlich nicht nur Parteien und ORF-Gremien diskutieren, sondern vor allem jene Menschen, die ihn finanzieren.
Macht braucht Kontrolle – nicht irgendwann, sondern von Anfang an.
Weiter wie bisher?
Sicha ned!
Freiheit wird aus Mut gemacht!