Nahversorgung braucht mehr unternehmerische Freiheit

Wenn der letzte Lebensmittelhändler zusperrt, verliert ein Ort ein Stück Lebensqualität. Moderne Selbstbedienungs- und Hybridgeschäfte können helfen, die Nahversorgung zu erhalten. Dafür braucht es endlich klare gesetzliche Regeln. Mit unserem MFG-Antrag zur Änderung des Öffnungszeitengesetzes fordern wir genau diesen Schritt.

Bei der Vorbereitung unseres Antrags habe ich 52 Medienveröffentlichungen zum Thema Nahversorgung aus einem Zeitraum von zwölf Monaten zusammengetragen. Berichte über fehlende Lebensmittelgeschäfte, Schließungen und die Suche nach neuen Betreibern. Hinter diesen Meldungen stehen Menschen, für die der tägliche Einkauf schwieriger wird, und Unternehmer, die um die Zukunft ihres Betriebs kämpfen.


Fast jede vierte Gemeinde ohne eigenen Nahversorger

Die im September 2026 veröffentlichte Studie der KMU Forschung Austria zeigt: Im Datenjahr 2024 hatten 105 der 438 oberösterreichischen Gemeinden keinen eigenen Lebensmittel-Nahversorger. Das sind 24 Prozent, also fast jede vierte Gemeinde. Ein Jahr zuvor waren es 97 Gemeinden. Österreichweit lebten rund 423.000 Menschen in Gemeinden ohne eigenen Lebensmittel-Nahversorger.

Besonders betroffen sind kleine Orte. In Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern lag der Anteil ohne eigenen Nahversorger bei 72 Prozent. Gleichzeitig nahm die Zahl der Lebensmittelhandelsstandorte zwischen 2021 und 2024 in dicht besiedelten Gebieten um rund 14 Prozent zu, während sie in dünn besiedelten Gebieten um rund drei Prozent zurückging.

Ein fehlendes Geschäft innerhalb der Gemeindegrenze bedeutet zwar nicht automatisch, dass der nächste Einkauf weit entfernt ist. Die Zahlen zeigen aber, warum die Nahversorgung gerade in kleinen Gemeinden politische Aufmerksamkeit verdient.


Ein Dorfladen bedeutet Selbstständigkeit und Lebensqualität

Wer kein Auto hat oder nicht mehr selbst fahren kann, ist auf erreichbare Einkaufsmöglichkeiten besonders angewiesen. Ein Geschäft im Ort kann den Unterschied machen, ob jemand seine Besorgungen selbst erledigt oder dafür regelmäßig andere um Hilfe bitten muss.

Auch für das Gemeindeleben zählt der Nahversorger. Man trifft sich, wechselt ein paar Worte und kauft vielleicht Produkte eines Betriebs aus der Umgebung. Kurze Wege und regionale Wertschöpfung gehören für mich zu einer lebendigen Gemeinde.

Dazu braucht es Betriebe, die wirtschaftlich bestehen können. Wenige Kunden, hohe laufende Kosten und Schwierigkeiten bei der Personalsuche können einen kleinen Standort an seine Grenzen bringen. Eine zusätzliche Öffnungsstunde muss sich rechnen. Genau hier können neue Betriebsmodelle ansetzen.


Die Menschen entwickeln längst eigene Lösungen

An Ideen und Einsatzbereitschaft fehlt es nicht. In Helfenberg stellten Bürger mehr als 200.000 Euro Startkapital für den Neustart eines Nahversorgers bereit. In Weißenbach bei Liezen übernimmt die Dorfgenossenschaft „Ums Egg“ die Trägerschaft eines Lebensmittelgeschäfts.

Die Finanzierungswege solcher Projekte unterscheiden sich. In Weißenbach kamen auch öffentliche Mittel zum Einsatz. Für mich zeigen diese Beispiele vor allem, wie viel Menschen selbst auf die Beine stellen, wenn ihnen ihr Ort wichtig ist.

Ich will die Nahversorgung durch bessere gesetzliche Rahmenbedingungen sichern. Neue Förderungen und Subventionen sind dafür aus meiner Sicht der falsche Ansatz. Unternehmer sollen mit tragfähigen Konzepten ihren Lebensunterhalt verdienen können. Dafür muss ihnen die Gesetzgebung ausreichend Spielraum lassen.


Hybride Geschäfte können Standorte erhalten

Ein vielversprechendes Modell ist der hybride Nahversorger: Zu bestimmten Zeiten sind Mitarbeiter im Geschäft. In zusätzlichen Randzeiten können Kunden selbstständig einkaufen und bezahlen, ohne dass Verkaufspersonal anwesend ist. Auch die Wirtschaftskammer nennt solche Modelle als Möglichkeit, kleine Standorte wirtschaftlicher zu betreiben.

Damit lässt sich persönliche Betreuung mit zusätzlichen Einkaufsmöglichkeiten verbinden. Wer Beratung oder Unterstützung braucht, kommt während der betreuten Zeiten. Wer später einkaufen möchte, nutzt den Selbstbedienungsbetrieb.

Zusätzliche Umsätze können dazu beitragen, Miete, Kühlung und andere Fixkosten zu decken, ohne für jede zusätzliche Verkaufsstunde Personal einsetzen zu müssen. Ob das funktioniert, müssen die Betreiber anhand ihres Standorts und ihrer Kunden entscheiden. Ein Hybridmodell wird nicht jeden Dorfladen retten. Es verdient aber eine faire Chance.

Die personallosen Verkaufszeiten sind dabei von Arbeitszeiten der Beschäftigten zu unterscheiden. Waren nachfüllen, reinigen oder technische Probleme beheben bleibt Arbeit. Die entsprechenden Schutzbestimmungen müssen dafür gelten. Eine moderne Regelung kann unternehmerischen Spielraum schaffen und die Rechte der Mitarbeiter wahren.


Der Gesetzgeber muss Rechtssicherheit schaffen

Das geltende Öffnungszeitengesetz enthält eine Ausnahme für die Warenabgabe aus Automaten. Eine ausdrückliche allgemeine Ausnahme für digitale Nahversorger und personallose Randzeiten von Hybridgeschäften fehlt weiterhin.

Der Verwaltungsgerichtshof hat sich am 11. Juni 2025 im Verfahren zu den sogenannten Ackerboxen damit beschäftigt. Seine Klarstellung: Allein die Abwesenheit von Personal macht ein Geschäft noch nicht zum Warenautomaten. Entscheidend ist, ob die technische Automatisierung des Kaufvorgangs gegenüber bloßer Selbstbedienung überwiegt. Im konkreten Verfahren fehlten ausreichende Feststellungen; das angefochtene Erkenntnis wurde deshalb aufgehoben.

Für mich folgt daraus ein klarer politischer Auftrag. Wer in einen modernen Nahversorger investiert, braucht verständliche und verlässliche Regeln. Diese Klarheit muss der Gesetzgeber schaffen.


Die Bundesregierung soll ihr Versprechen einlösen

Die notwendige Änderung steht bereits im Regierungsprogramm 2025–2029 von ÖVP, SPÖ und NEOS. Dort heißt es ausdrücklich:

„Nahversorger, die gänzlich digital oder in Randzeiten digital und ohne angestelltes Personal betrieben werden, werden aus dem Öffnungszeitengesetz ausgenommen.“

Mit unserem Antrag im Oberösterreichischen Landtag fordern wir die Bundesregierung auf, genau diese Zusage endlich umzusetzen.

Am 20. Oktober 2026 wurde bekannt, dass Staatssekretär Josef Schellhorn neue Vorschläge für längere Öffnungszeiten vorlegen will, darunter auch für personallose Nahversorger. Diese Bewegung begrüße ich. Entscheidend ist jetzt, dass daraus rasch eine beschlossene gesetzliche Regelung wird.

Von ÖVP, SPÖ und NEOS erwarte ich, dass sie die Umsetzung ihres eigenen Regierungsprogramms unterstützen. Die Betriebe brauchen endlich rechtliche Klarheit, damit sie verlässlich investieren und planen können.


Mehr Freiheit für unsere Nahversorger

Die Menschen vor Ort wissen oft sehr genau, was sie brauchen. Unternehmer kennen ihre Kunden. Bürger sind bereit, Verantwortung zu übernehmen. Die Politik sollte ihnen ermöglichen, passende Lösungen umzusetzen.

Mein Ziel sind Nahversorger, die aus eigener Kraft bestehen können, und Gemeinden, in denen der Einkauf des täglichen Bedarfs auch künftig möglich ist. Eine Änderung des Öffnungszeitengesetzes ist dafür ein konkreter, längst zugesagter Schritt. Diesen Schritt muss die Bundesregierung jetzt setzen.


Macht braucht Kontrolle – nicht irgendwann, sondern von Anfang an.



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