Wenn Umweltprobleme zugeschüttet werden – wird damit auch politische Verantwortung begraben?

Die Altreifen-Altlast von Ohlsdorf zeigt, was geschieht, wenn aus einem vermeintlichen Zukunftsprojekt ein jahrzehntelanges Problem wird – und warum Macht wirksame Kontrolle braucht.

Es gibt Bilder, die mehr sagen als jede politische Rede. In Ohlsdorf sind es rund 59.000 Tonnen Altreifen, die seit Jahrzehnten in ehemaligen Schottergruben lagern. Nun sollen sie nicht vollständig geräumt, sondern mit Sand, Kies und Humus überdeckt werden. Eine Altlast verschwindet damit aus dem Blick. Aber verschwindet sie auch aus der Verantwortung?

Die aktuelle Recherche des „Falter“ und die darauf folgende Berichterstattung haben die Causa wieder ins öffentliche Bewusstsein gerückt. Was zunächst wie eine technische Frage der Abfallwirtschaft wirkt, ist in Wahrheit ein Lehrstück über politische Entscheidungen, öffentliche Förderungen, behördliche Kontrolle und die Frage, wer am Ende die Rechnung bezahlt.

Ein Problem ist nicht gelöst, nur weil man es nicht mehr sieht.

Vom Prestigeprojekt zur Altlast

Die Geschichte beginnt Mitte der 1970er-Jahre. Auf dem Gelände in Unterthalham wurden Altreifen und Altgummi gelagert. Die Idee dahinter klang damals modern: Reifen sollten gesammelt, aufbereitet und später energetisch oder stofflich verwertet werden. Tatsächlich blieb die Verwertung jedoch weit hinter den angelieferten Mengen zurück. Laut der offiziellen Gefährdungsabschätzung des Umweltbundesamtes waren 1989 bereits rund 95.000 Tonnen zwischengelagert. [1]

1991 wurden offene Ablagerungsbereiche abgedeckt. Nach Umlagerungen kam es im Februar 2000 in einem Zwischenlager zu einem Brand. Rund 48.000 Tonnen Reifen und Altgummi mussten anschließend ausgehoben werden. Die Fachleute hielten später fest, dass bei zwei verbliebenen Lagern mittel- bis langfristig ein Schwelbrand entstehen könne. Im ungünstigen Fall drohten Verunreinigungen der Luft und insbesondere des Grundwassers durch Pyrolyseöle. Der Standort wurde daher als erhebliche Gefahr für die Umwelt beurteilt und der Prioritätenklasse 2 zugeordnet. [1]

Das sind keine politischen Schlagworte, sondern Feststellungen aus einem amtlichen Dokument. Genau deshalb ist die heutige Entscheidung, die Reifen dauerhaft zu überdecken, nicht bloß eine bautechnische Maßnahme. Sie betrifft das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung und die Glaubwürdigkeit staatlicher Kontrolle.

Was über die Förderungen bekannt ist – und was nicht

Besonders brisant ist die Frage nach dem öffentlichen Geld. Der ORF Oberösterreich berichtete unter Berufung auf das damalige Magazin „Extrablatt“, dass zum Start des Projekts eine Förderung von 1,5 Millionen Schilling geflossen sein soll. Das entspricht nach dem fixen Euro-Umrechnungskurs rund 109.000 Euro – ohne Inflationsbereinigung. In den Folgejahren soll das Land Oberösterreich außerdem 1.000 Schilling pro Tonne Altreifen bezahlt haben. Das sind rund 72,67 Euro pro Tonne. [2]

Der ORF berichtet weiter, der Betreiber Hans Asamer habe Altreifen später ebenfalls um etwa 1.000 Schilling pro Tonne an das Zementwerk Gmunden verkauft, wo sie als Brennstoff eingesetzt wurden. Damit steht zumindest der öffentlich dokumentierte Verdacht eines bemerkenswerten Fördermodells im Raum: Geld für die Übernahme und zusätzlich Erlöse bei der späteren Verwertung. [2]

Öffentlich berichtete Position und Einordnung

1,5 Mio. Schilling Startförderung - ca. 109.000 Euro nominal; bislang durch ORF/„Extrablatt“ berichtet, der Original-Förderakt war öffentlich nicht auffindbar

1.000 Schilling je Tonne - ca. 72,67 Euro je Tonne; genaue Laufzeit und tatsächlich geförderte Tonnage öffentlich ungeklärt

95.000 Tonnen Lagerbestand 1989 - amtlich dokumentierter Bestand; daraus darf nicht automatisch auf 95.000 geförderte Tonnen geschlossen werden

Mehr als 7 Mio. Euro ab 2011 - laut ORF Fördermittel für die Räumung; die vollständige Räumung wurde dennoch nicht erreicht

Eine rechnerische Hochrechnung verdeutlicht lediglich die mögliche Größenordnung: Würde man 1.000 Schilling auf den amtlich dokumentierten Lagerbestand von 95.000 Tonnen im Jahr 1989 anwenden, ergäben sich 95 Millionen Schilling beziehungsweise rund 6,9 Millionen Euro nominal. Das ist ausdrücklich keine nachgewiesene Auszahlungssumme. Ohne Förderakt, Abrechnungen und Laufzeitangaben wäre es unseriös, diese Zahl als Tatsache darzustellen. Sie zeigt aber, warum die vollständige Offenlegung der Akten notwendig ist.

Für die 1980er-Jahre ließ sich in öffentlich zugänglichen Quellen weder der konkrete Regierungsbeschluss noch jenes Regierungsmitglied zweifelsfrei identifizieren, das die Förderung politisch beantragt oder bewilligt hat. Auch die gesamte ausbezahlte Summe ist öffentlich nicht nachvollziehbar. Genau diese Lücke ist selbst ein politischer Befund: Nach einem halben Jahrhundert sollten Förderzweck, Empfänger, Laufzeit, Abrechnung und politische Zuständigkeit lückenlos offengelegt werden können.

Wer trug politische Verantwortung?

Verantwortung muss sauber getrennt werden. Die Deponierung begann in einer Zeit, in der Hans Asamer zugleich Unternehmer und von 1973 bis 1982 Bürgermeister von Ohlsdorf war. Daraus allein folgt weder eine unzulässige Einflussnahme noch die Zuständigkeit für Landesförderungen. Es zeigt aber, weshalb eine transparente Dokumentation der damaligen Entscheidungswege besonders wichtig wäre. [3]

Die Genehmigung und Kontrolle einer solchen Anlage, Förderentscheidungen des Landes sowie spätere altlastenrechtliche Verfahren liegen nicht allein bei einer Gemeinde. Über Jahrzehnte waren unterschiedliche Behörden, Ressorts, Landesregierungen und Unternehmen beteiligt. Es wäre daher ebenso falsch, die gesamte Verantwortung einer einzigen heutigen Person zuzuschieben, wie so zu tun, als trage am Ende niemand Verantwortung.

2011 wurde die vollständige Räumung angeordnet. Laut ORF wurden dafür mehr als sieben Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt. Dennoch verblieben rund 59.000 Tonnen. Im Jahr 2026 erließ die Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft des Landes einen Bescheid, der statt der vollständigen Räumung eine dauerhafte Sicherung durch Überdeckung ermöglicht. Umweltlandesrat Stefan Kaineder erklärte öffentlich, die Behördenentscheidung folge den gesetzlichen Vorgaben, sei aber deshalb noch nicht umweltpolitisch richtig. [2][4]

Diese Unterscheidung ist wichtig: Ein Bescheid wird von der zuständigen Behörde auf Grundlage des geltenden Rechts erlassen. Die Politik trägt jedoch Verantwortung für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, für Ressortsteuerung, Transparenz und die Frage, ob ein System Fehlentwicklungen rechtzeitig korrigiert.

Die Bürger haben allen Grund, genau hinzusehen

Ohlsdorfs Bürgermeisterin Inés Mirlacher berichtete von zahlreichen Anrufen und E-Mails aus Ohlsdorf, Desselbrunn und Laakirchen. Die Sorge gilt vor allem einem Grundwasserstrom, der für die Trinkwasserversorgung der Region Bedeutung hat. Der Kunststoffforscher Volker Schöppner von der Universität Paderborn erklärte, bei einem alten, nicht abgedichteten Erdloch könne er die Bedenken der Anwohner nachvollziehen. [2]

Die Gemeinde hat den Rechtsweg beschritten. Auch der oberösterreichische Umweltanwalt Martin Donat fordert eine Kurskorrektur zugunsten des vorsorgenden Umweltschutzes. [5] Zugleich verweisen die zuständigen Stellen auf Gutachten und ein geplantes langfristiges Monitoring. Beides gehört zur Wahrheit. Aber gerade bei einer Lösung, die auf Jahrzehnte oder Generationen angelegt ist, darf „überwachen“ nicht zum Ersatzwort für „verantworten“ werden.

Kontrolle darf nicht erst beginnen, wenn der Schaden sichtbar ist

Als Steuerberater weiß ich: In jedem Unternehmen müssen Geldflüsse, Entscheidungen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar sein. Wer Förderungen vergibt, muss den Zweck kontrollieren. Wer Auflagen erlässt, muss deren Umsetzung überwachen. Und wer erkennt, dass ein Modell nicht funktioniert, darf nicht jahrzehntelang zusehen, bis aus einem Projekt eine Altlast geworden ist.

In der Politik gelten keine niedrigeren Maßstäbe – im Gegenteil. Es geht um das Geld der Bürger, um ihre Gesundheit und um ihre Lebensgrundlagen. Wenn zuerst öffentliche Gelder in ein Projekt fließen, später weitere Millionen für die Räumung bereitgestellt werden und am Ende dennoch eine dauerhafte Überdeckung genehmigt wird, braucht es eine vollständige politische und finanzielle Aufarbeitung.

Macht braucht Kontrolle – nicht irgendwann, sondern von Anfang an.

Die MFG versteht ihre Aufgabe im Landtag genau darin: Akten und Geldflüsse hinterfragen, Widersprüche aufzeigen und Antworten einfordern. Kontrolle ist kein Selbstzweck und keine persönliche Attacke. Sie ist der Schutzmechanismus einer Demokratie. Dabei verschweige ich nicht, dass in der aktuellen Causa auch Gemeindevertreter und andere Oppositionsparteien Initiativen gesetzt haben. Glaubwürdige Kontrolle beginnt mit Ehrlichkeit – auch dann, wenn sie nicht in eine einfache parteipolitische Erzählung passt.

Diese Fragen müssen beantwortet werden

• Auf welcher Rechts- und Förderrichtlinie beruhten die Startförderung von 1,5 Millionen Schilling und die berichtete Förderung von 1.000 Schilling je Tonne?

• Wer stellte die Förderanträge, wer prüfte sie und welches Mitglied beziehungsweise Gremium der Oö. Landesregierung genehmigte sie?

• Für welchen Zeitraum und für wie viele Tonnen wurde tatsächlich bezahlt?

• Welche Kontrollen gab es, als die angelieferten Mengen die Verwertungsmengen deutlich überstiegen?

• Wie hoch waren sämtliche öffentlichen Aufwendungen seit Beginn – einschließlich Förderung, Brandbekämpfung, Sicherung, Räumung, Gutachten und Monitoring?

• Warum reichten die seit 2011 bereitgestellten Fördermittel von mehr als sieben Millionen Euro nicht für die vollständige Räumung?

• Wer trägt die langfristigen Kosten und die Haftung, falls die nun geplante Sicherung später nicht ausreicht?

Ohlsdorf ist kein Fall, den man mit einer vier Meter dicken Schicht aus Sand, Kies und Humus politisch abschließen kann. Dafür sind die offenen Fragen zu groß, die Zeiträume zu lang und die möglichen Folgekosten zu erheblich.

Vielleicht ist die Überdeckung nach heutigem Stand technisch genehmigungsfähig. Vielleicht ist sie unter den gegebenen gesetzlichen und wirtschaftlichen Bedingungen sogar jene Lösung, die die Behörde für vertretbar hält. Doch selbst dann bleibt die politische Aufarbeitung notwendig. Denn eine technische Sicherung beantwortet nicht, warum die Situation entstehen konnte, wie viel Steuergeld tatsächlich geflossen ist und weshalb frühere Vorgaben nicht vollständig umgesetzt wurden.

Wir dürfen uns nicht damit zufriedengeben, dass ein Umweltproblem aus dem Blickfeld verschwindet. Die Bevölkerung hat ein Recht auf die vollständigen Akten, auf nachvollziehbare Zahlen und auf klare Verantwortlichkeiten.

Denn wenn Umweltprobleme zugeschüttet werden, darf politische Verantwortung nicht mitbegraben werden.

Genau deshalb braucht Macht Kontrolle. Damit Fehler rechtzeitig erkannt werden. Damit Förderungen ihrem Zweck dienen. Damit Behördenentscheidungen überprüfbar bleiben. Und damit am Ende nicht wieder die Bürger und kommende Generationen die Rechnung für Versäumnisse bezahlen, die andere verursacht haben.

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Quellen und Recherchehinweise

[1] Umweltbundesamt / Altlastenatlas: „Altreifen- und Altgummilager Ohlsdorf“, Gefährdungsabschätzung und Prioritätenklassifizierung, 29. Oktober 2010. Dokumentiert Beginn Mitte der 1970er-Jahre, ca. 95.000 Tonnen Lagerbestand 1989, Brände und Räumung 2000/2001, ca. 59.000 Tonnen Restbestand sowie Umwelt- und Schwelbrandrisiken.

[2] ORF Oberösterreich: „Viele offene Fragen zu Altreifendeponie“, 24. Juli 2026. Berichtet unter Berufung auf das Magazin „Extrablatt“ über 1,5 Mio. Schilling Startförderung, 1.000 Schilling je Tonne sowie über mehr als sieben Mio. Euro Förderung ab 2011. Der ORF bezeichnet die Gesamtsumme ausdrücklich als ungeklärt.

[3] Land Oberösterreich / öffentlich zugängliche biografische Angaben sowie historische Unternehmensdarstellungen: Hans Asamer war 1973 bis 1982 Bürgermeister von Ohlsdorf. Daraus wird im Beitrag keine Zuständigkeit für Landesförderungen abgeleitet.

[4] MeinBezirk Salzkammergut: „59.000 Tonnen Reifen sollen zugeschüttet werden“, 16. Juli 2026. Enthält Stellungnahmen der Gemeinde und von Umweltlandesrat Stefan Kaineder zur Behördenentscheidung und zur geplanten Überdeckung.

[5] MeinBezirk Salzkammergut: „Umweltanwalt Martin Donat fordert Kurskorrektur“, Anfang August 2026. Dokumentiert die Kritik der Oö. Umweltanwaltschaft und ein eingebrachtes Feststellungsverfahren.

[6] Falter: „Wird hier ein Umweltskandal beerdigt?“, Ausgabe vom 4. August 2026. Ausgangspunkt der aktuellen vertiefenden öffentlichen Debatte.

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